Die ePa ist nun verbindlich – Was ist zu tun?

Interview mit Manuel Hofmann, Fachreferent für Digitalisierung bei der Deutschen Aidshilfe.

Autor: Wolfgang Krömer

Zusammenfassung (KI-basiert):

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit Oktober für alle gesetzlich Versicherten verbindlich. Sie enthält medizinische Daten wie Befunde, Untersuchungsergebnisse, Medikationslisten und Abrechnungsdaten der Krankenkassen. Standardmäßig wird eine ePA für alle Patient*innen angelegt, auch ohne aktive Anmeldung. Behandelnde Einrichtungen, darunter Hausärzte, Fachärzte, Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und Apotheken, haben standardmäßig Zugriff auf diese Daten.

Patient*innen können den Zugriff auf einzelne Dokumente oder Einrichtungen über die ePA-App einschränken. Widerspruchsrechte bestehen gesetzlich für bestimmte sensible Diagnosen, darunter sexuell übertragbare Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüche und psychische Erkrankungen. Automatisch eingespielte Abrechnungs- und Medikationsdaten sind in der Standardansicht sichtbar.

Ein Beispiel ist die Einnahme von PrEP: Informationen können aus ärztlichen Dokumenten, der Medikationsliste und Abrechnungsdaten abgeleitet werden. Um den Zugriff auf diese Informationen zu kontrollieren, müssen Patient*innen aktiv Einstellungen in der ePA-App vornehmen, etwa Medikationslisten ausblenden oder Abrechnungsdaten beschränken.

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