Autor: Wolfgang Krömer Foto: Bundestag
Am 12. April hat der Deutsche Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Nun können insbesondere trans Personen über ihren Vornamen selbst entscheiden. In Artikel 1 heißt es: „Ziel dieses Gesetzes ist es, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen zu lösen.“ Keine Gutachten mehr, – und medizinischen Zwangseingriffe gehören der Vergangenheit an.