Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag beschlossen

Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet

Autor: Wolfgang Krömer Foto: Bundestag


Am 12. April hat der Deutsche Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Nun können insbesondere trans Personen über ihren Vornamen selbst entscheiden. In Artikel 1 heißt es: „Ziel dieses Gesetzes ist es, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen zu lösen.“ Keine Gutachten mehr, – und medizinischen Zwangseingriffe gehören der Vergangenheit an.

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